Grundlagen und Annahmen
Unter Grundlagen und Annahmen verstehen wir die gegebenen Voraussetzungen dafür, dass in finanzieller und technischer Hinsicht Ihr Wohnobjekt hergestellt werden kann.
Finanzielle Grundlage
- Es wird davon ausgegangen, dass die Ausfinanzierung des Bauvorhabns gegeben ist.
Technische Grundlage
- Behördlich genehmigter Einreichplan inkl. der Baubewilligung, wenn nicht bereits im Auftrag berücksichtigt.
- Zur Absteckung des Baukörpers sind eventuell notwendige Grenzsteine freizulegen. Dies kann zur Folge haben, dass nach behördlichen Vorschriften bzw. in schwierigen Fällen ein hiefür zugelassenes Vermessungsbüro herangezogen werden muss.
- Angaben über das Vorhandensein bzw. Lage von öffentlichen Versorgungseinrichtungen, die das Grundstück mittelbar oder unmittelbar beeinflussen bzw. beeinträchtigen wie z.B. Strom-, Wasser-, Gas-, Kanal- und Telefonleitungen oder dergleichen.
- Die Bereitstellung von Bauwasser und Baustrom während der Bauzeit, wobei der Baustrom mit 32 Ampere abgesichert und die Wasserzuleitung einen dauerhaften Druck von mind. 4 bar aufweisen muss.
- Das Bauobjekt muss während der gesamten Bauzeit mit einem Lastzug von 40 Tonnen auf befestigter Zufahrt zu Befahren sein.
- Für die Lagerung des Baumaterials und des Aushubmaterials müssen unmittelbar im Objektbereich ausreichend Lagerungsflächen zur Verfügung stehen.
Annahmen für sämtliche Erdbauarbeiten
- Die Bodenklassifikation für den Aushub befindet sich im Bereich
3-5 also von einem leicht lösbaren Boden (loser Boden) der
Klasse 3, über einen mittelschwer lösbaren Boden (Stichboden) Klasse 4 zum schwer lösbaren Boden (Hackboden) Klasse 5. - Normale Bodenverhältnisse mit einer gleichmäßigen Druckverteilung von mind. 30 N/cm².
- Eine allenfalls notwendige Baugrubensicherung oder Wasserhaltung ist in den Positionen nicht enthalten.
- Eine allenfalls sich ergebende Auswechslung von kontaminiertem Material ist in den Positionen nicht enthalten.
- Das Aushubmaterial bleibt im Eigentum des Auftraggebers und wird seitlich zur Verfuhr oder Wiederverwendung gelagert. Eine ausreichende Fläche dafür muss zur Verfügung stehen.