Grundlagen und Annahmen

Unter Grundlagen und Annahmen verstehen wir die gegebenen Voraussetzungen dafür, dass in finanzieller und technischer Hinsicht Ihr Wohnobjekt hergestellt werden kann.

 

  

 Finanzielle Grundlage

  • Es wird davon ausgegangen, dass die Ausfinanzierung des Bauvorhabns gegeben ist. 
      

  Technische Grundlage

  • Behördlich genehmigter Einreichplan inkl. der Baubewilligung, wenn nicht bereits im Auftrag berücksichtigt.
  • Zur Absteckung des Baukörpers sind eventuell notwendige Grenzsteine freizulegen. Dies kann zur Folge haben, dass nach behördlichen Vorschriften bzw. in schwierigen Fällen ein hiefür zugelassenes Vermessungsbüro herangezogen werden muss. 
  • Angaben über das Vorhandensein bzw. Lage von öffentlichen Versorgungseinrichtungen, die das Grundstück mittelbar oder unmittelbar beeinflussen bzw. beeinträchtigen wie z.B. Strom-, Wasser-, Gas-, Kanal- und Telefonleitungen oder dergleichen.
  • Die Bereitstellung von Bauwasser und Baustrom während der Bauzeit, wobei der Baustrom mit 32 Ampere abgesichert und die Wasserzuleitung einen dauerhaften Druck von mind. 4 bar aufweisen muss.
  • Das Bauobjekt muss während der gesamten Bauzeit mit einem Lastzug von 40 Tonnen auf befestigter Zufahrt zu Befahren sein.
  • Für die Lagerung des Baumaterials und des Aushubmaterials müssen unmittelbar im Objektbereich ausreichend Lagerungsflächen zur Verfügung stehen.

 

Annahmen für sämtliche Erdbauarbeiten

  • Die Bodenklassifikation für den Aushub befindet sich im Bereich
    3-5 also von einem leicht lösbaren Boden (loser Boden) der
    Klasse 3, über einen mittelschwer lösbaren Boden (Stichboden) Klasse 4 zum schwer lösbaren Boden (Hackboden) Klasse 5.
  • Normale Bodenverhältnisse mit einer gleichmäßigen Druckverteilung von mind. 30 N/cm².
  • Eine allenfalls notwendige Baugrubensicherung oder Wasserhaltung ist in den Positionen nicht enthalten.
  • Eine allenfalls sich ergebende Auswechslung von kontaminiertem Material ist in den Positionen nicht enthalten.
  • Das Aushubmaterial bleibt im Eigentum des Auftraggebers und wird seitlich zur Verfuhr oder Wiederverwendung gelagert. Eine ausreichende Fläche dafür muss zur Verfügung stehen.