Transparenz Nachbemerkung

Eine Nachbemerkung 

Unsere Nachbemerkung bezieht sich auf alle standardisierten Leistungsbeschreibungen wie

  • Belagsfertig
  • Benützungsfertig und
  • Wohnfertig

Sie ist insofern wichtig, damit sie darüber informiert sind, dass es nach Fertigstellung im Neubau zu folgenden Reaktionen kommen kann

  • Abgabe von Baufeuchte
  • Setzungsrisse 

 

 

Dazu folgende Information

Jedes neu errichtete Gebäude benötigt Zeit dem Austrocknungs- und Setzungsprozess zu entsprechen.

 

Baufeuchte
Die normale Abgabe der Baufeuchte aus den Wänden kann behindert werden, wenn gewisse Benützungsvorsorgen nicht eingehalten werden. Insbesondere können durch mangelhaftes Lüften und Heizen feuchte Flecken entstehen, die den überall in der Luft befindlichen Pilzsporen einen guten Nährboden bieten.
Es ist daher unbedingt für ausreichende Luftumwälzung in allen Räumen zu sorgen!
Man kann jedoch bei entsprechender Einhaltung der Austrocknungszeiten während der Bauphase eine weiterführende Baufeuchte vermeiden, so dass es zu keinem Feuchtproblem kommt.

Daher ist zu sagen, dass es lediglich notwendig ist die Austrocknungszeit des Estriches (ca. 6 Wochen) zu beachten.

Man verliert aber deswegen keine Bauzeit, weil man bereits ca. 1 Woche nach Herstellung des Estriches mit den weiteren Arbeiten im Innenbereich beginnen kann! 

Somit ist eine Baufeuchte eher unwahrscheinlich.

 

Setzung 
Gleichzeitig zu oben angeführtem Austrocknungsprozess durchläuft das Bauwerk nach Fertigstellung die Phase der so genannten Kurzzeitsetzung.
Infolge dieser beiden Stabilisierungsprozesse können sowohl geringfügige Schwind- als auch Setzungsrisse auftreten, die eine ganz normale Erscheinung sind und keinen Mangel darstellen.

                                        

Aus vorgenannten Gründen empfehlen wir nach erfolgten Malerarbeiten erst nach ein bis zwei Jahren gegebenenfalls Tapezierungsarbeiten - ihrem persönlichen Wunsch entsprechend - ausführen zu lassen.

 

   

Andere  Nachbemerkungen sind nicht notwendig!